Franz Sturm, Hon.-Prof. Dr. iur., geboren 1961 in Klagenfurt, Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien, nach absolvierter Gerichtspraxis wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Verfassungsgerichtshof in Wien, ab 1991 des Verfassungsdienstes des Amtes der Kärntner Landesregierung. Seit 2001 Lehrbeauftragter für Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt. Seit 2003 Leiter der Abteilung 3 – Gemeinden, Raumordnung und Katastrophenschutz – des Amtes der Kärntner Landesregierung.